Landesschulratswahlen am 29. April 2025
Der Landesschulrat ist das wichtigste Beratungsorgan der Schulverwaltung und der Südtiroler Landesregierung zu Fragen im Bereich der Kindergärten sowie Grund-, Mittel- und Oberschulen.

Der Landesschulrat wird jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt. Zusammensetzung und Zuständigkeiten sind mit Landesgesetz festgelegt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Seite https://deutsche-bildung.provinz.bz.it/de/verwaltung/landesschulrat.
Die Wahlen der Elternvertreter*innen in den Landesschulrat erfolgen im Rahmen einer Sitzung des entsprechenden Landesbeirates bis spätestens 29. April 2025. Dabei steht das aktive Wahlrecht den jeweiligen Mitgliedern des Landesbeirates der Eltern zu. Das passive Wahlrecht für die Wahl der Elternvertreter*innen steht beiden Elternteilen oder den gesetzlichen Vertreter*innen der Kinder zu, die Landeskindergärten bzw. öffentliche oder gleichgestellte Schulen des Landes besuchen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Anlagen.
RS 13_2025_Wahlen_Landesschulrat_20250429
Für evtl. Fragen kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.
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