Der Dreijahresplan wurde mit dem Staatsgesetz vom 13.07.2015, Nr. 107 „La buona scuola“ und dem dazu erlassenen Landesgesetz vom 20. Juni 2016, Nr. 14 „Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung“ für alle Schulen Südtirols festgelegt. Ähnlich wie das bisherige Schulprogramm, gibt der Dreijahresplan Auskunft über das Profil und die didaktische Ausrichtung einer Schule. Daneben werden nun aber auch Projekte und Vorhaben für eine Zeitspanne von drei Jahren festgehalten und geplant.
Der vorliegende Dreijahresplan gliedert sich in drei wesentliche Abschnitte:
Im mehrjährigen Teil A: „Das sind wir“ werden nicht nur die einzelnen Schulstellen mit ihren Besonderheiten vorgestellt, sondern auch Leitbild und Schwerpunkte der Schule. Daneben enthält dieser Abschnitt eine Reihe von internen Regelungen der Schule, welche zum Teil schon im vorangegangenen Schulprogramm enthalten waren. Projekte, Unterrichtsangebote und Qualitätsbereiche, welche bereits institutionalisiert und im Laufen sind, werden ebenfalls im ersten Teil des Dreijahresplanes angeführt.
Der Teil B: „So planen und entwickeln wir“ ist dreijährig angelegt und hält Projekte und Vorhaben fest, welche die Schule in diesem Zeitraum angehen und konkretisieren möchte. Die Vorhaben sind in Form eines Entwicklungsplanes dargestellt und nehmen Bezug auf geplante Maßnahmen zur Qualitätssicherung und auf notwendige personelle und finanzielle Ressourcen.
Der dritte Teil des Dreijahresplanes, Teil C: „So handeln wir“, enthält die jährliche,
laufende Umsetzung und eventuelle Anpassungen von Teil B. So finden sich hier nicht nur das angepasste Organigramm der Schule, sondern auch die Jahrespläne der einzelnen Schulstellen.
Die Umsetzung des Dreijahresplanes mit bestehenden und neuen Vorhaben setzt eine intensive Planungstätigkeit voraus, aber auch die Bereitschaft aller Beteiligten sich auf eine gemeinsame Gestaltung von Schule und Schulleben einzulassen.
Beim weiteren Planen und Umsetzen der festgehaltenen Vorhaben hoffen wir als Schulgemeinschaft auf gutes Gelingen.